: Nachgebender Protest der SPD-Frauen
■ Interview mit Inge Wettig-Danielmeier (SPD), Verhandlungsführerin zum Paragraph 218
taz: Wieso sind die SPD-Frauen von dem Kompromiß der Regierungskoalition überrascht?
Wettig-Danielmeier: Mit dem Vorschlag versucht die Union ihre Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) wieder einzuholen. Ich bin empört, daß die Liberalen ihr dabei zu helfen scheinen. Beide Beratungen, die in der Beratungsstelle und die zweite, unmittelbar vor dem Eingriff, sind inqusitorisch gehalten. Zumal das BVG-Urteil die zweite Beratung auch gar nicht einfordert.
Wieso? Die Beratung soll ergebnisoffen geführt werden, einen Fragenkatalog wird es nicht geben.
Meiner Meinung nach sind die Beratungen zu bürokratisch angelegt. Was nicht geht, ist die sehr dezidierte Beratung beim Arzt, unmittelbar vor dem Eingriff.
Nach Meinung der FDP-Verhandlungsführerin Uta Würfel soll der Arzt dabei feststellen, daß die Frau sich freiwillig dem Eingriff unterzieht und ihr die medizinischen Risiken und Nebenwirkungen des Eingriffs verdeutlicht.
Dies im Gesetz festzuschreiben geht über das Maß, was nötig ist, hinaus. Denn selbstverständlich hat jeder Arzt von Berufs wegen die Pflicht, die Frau auf Komplikationen hinzuweisen und festzustellen, daß sie freiwillig kommt. Aber das, was die FDP da formuliert hat, geht uns zu weit.
Welche Neuregelung des 218 könnte die SPD akzeptieren?
Für uns sind die strafrechtlichen Tatbestände durchaus akzeptabel. Keine Frau darf zu einem Abbruch gezwungen werden. Aber dies sollte nicht extra im 218er-Gesetz niedergelegt werden. Hier reichen die Ausführungen des allgemeinen Nötigungsparagraphen völlig aus.
Haben Sie die SPD-Mehrheit im Bundesrat bereits, um die Vorlage zu kippen?
Ich gehe davon aus.
Sehen Sie keine Verhandlungschance mehr mit der Koalition?
Wir reden mit allen. Wir sind uns aber einig, daß wir die 218-Vorlage ablehnen werden, wenn die Finanzierung nicht geregelt ist.
Werden Sie auf einem Finanzierungsgesetz bestehen?
Nicht unbedingt. Ich könnte mir vorstellen, das dies über das Sozialhilfegesetz geregelt werden kann. Allerdings müssen in dem Fall die Einkommenssätze angehoben werden. Auch eine normal verdienende Frau, mit einem Netto-Einkommen von 2.000 Mark etwa, sollte den Abbruch bezahlt bekommen. Interview: Annette Rogalla
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