: Nach dem Unfall: Einfach absetzen
Chemnitz (dpa/taz) – Der sächsische Bund der Steuerzahler in Chemnitz gibt bekannt: Kosten eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit können steuerlich als Werbekosten abgesetzt werden. Soweit die Unfallkosten nicht durch Arbeitgeber, durch den Schädiger oder die Haftpflicht- und Kaskoversicherung bezahlt werden, können die Kosten grundsätzlich beim Finanzamt geltend gemacht werden. Steuerlich absetzbar sind den Angaben zufolge auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht wurden, um nicht den eigenen Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso könne eine Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird. Dem Finanzamt gegenüber muß nur der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden. P.S.: Die Regelung gilt nicht nur für Mitarbeiter des ADAC, Autohändler, Schrottplatz- und Partneragenturbetreiber.
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