Nach dem Diesel-Skandal: Bayern verklagt VW auf Schadenersatz
Wegen Kursverlusten eines Pensionsfonds plant das Bundesland eine Klage gegen den Autobauer. Es geht um 700.000 Euro.
„Bayern muss Volkswagen verklagen“, sagte Söder. „Der Pensionsfonds wird noch im September beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schadenersatz einreichen.“ Söder sagte weiter: „Wir sind da auch rechtlich in der Verpflichtung für unsere Beschäftigten. Es geht um Rechtsansprüche, die nun von uns geltend zu machen sind.“
Hintergrund der Klageentscheidung seien die massiven Wertverluste der VW-Aktien, nachdem der Diesel-Skandal im vergangenen September öffentlich bekannt wurde. Zwischenzeitlich hatte die VW-Vorzugsaktie mehr als 40 Prozent ihres Wertes verloren. Bayern hielt in Form eines milliardenschweren Pensionsfonds für die Landesbediensteten im September 2015 rund 58 000 Vorzugsaktien. „Durch den Verstoß gegen Mitteilungspflichten seitens VW musste auch der bayerische Pensionsfonds einen Kursdifferenzschaden hinnehmen. Das Geld wollen wir von VW zurückhaben. Konkret geht es um maximal 700 000 Euro.“
Die Klage aus dem CSU-regierten Bayern rückt auch Niedersachsen als VW-Land ins Licht: Das Bundesland mit seiner Koalition aus SPD und Grünen ist nach der Großfamilie Porsche/Piëch zweitgrößter Aktionär bei VW, sitzt im Aufsichtsrat des Autobauers und hält dort ein Vetorecht. Auch für Niedersachsen stand das Für und Wider einer Klage schon auf der Agenda. Ende März beschied jedoch die Staatskanzlei der dpa zur Frage juristischer Schritte: „Derzeit gibt es keine konkreten Überlegungen des Landes.“ Niedersachsen sei bei VW an einer langfristig und stabilen Unternehmens- und Beschäftigungsentwicklung interessiert. „Das Land sieht sich nicht als Finanzinvestor.“
Mögliche Marktmanipulationen
Inzwischen jedoch ist viel passiert: Im Abgas-Skandal ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen möglicher Marktmanipulation seit Juni gegen Ex-VW-Boss Martin Winterkorn und den amtierenden VW-Markenchef Herbert Diess. Gegen sie liege ein Anfangsverdacht vor, die Finanzwelt zu spät über den aufgeflogenen Skandal informiert zu haben, so dass womöglich wichtige Informationen unterdrückt wurden.
In der Folge setzte dann auch Niedersachsen ein Zeichen: Bei der VW-Hauptversammlung Ende Juni verweigerte das Land wegen offener Fragen in der Aufarbeitung der Abgas-Affäre die Entlastung für Diess und Winterkorn. Niedersachsen enthielt sich seiner Stimmen. Auch wenn es nicht mit Nein votierte, fehlte damit der ansonsten obligatorische Vertrauensbeweis.
Zur Begründung hieß es: „Niedersachsen möchte im derzeitigen Verfahrensstand nicht auch nur den geringsten Anschein erwecken, sich in der Frage der laufenden Ermittlungsverfahren zu positionieren.“ Das Thema „sei alleine Sache der Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls später der Gerichte“. Der endgültige Abschluss der Ermittlungen bleibe abzuwarten, es gelte stets die Unschuldsvermutung – „vorschnelle Schlussfolgerungen verbieten sich“, hieß es damals.
Für eine neue Reaktion war die Staatskanzlei aus Hannover am Dienstag zunächst nicht zu erreichen, da eine Kabinettssitzung lief.
Diverse Schadenersatzklagen
In Deutschland ist Volkswagen schon mit diversen Schadenersatzklagen konfrontiert, die zusammen in die Milliarden gehen. Zu den klagenden institutionellen Anlegern gehört etwa eine Tochter der Allianz.
Wegen millionenschwerer Aktienverluste brachte zum Beispiel auch der norwegische Staatsfonds NBIM – der weltgrößte seiner Art – eine Klage auf den Weg. Das VW-Management hätte über die Manipulations-Software Bescheid wissen müssen, hieß es damals im Mai dieses Jahres. Als Investor stehe der NBIM in der Verantwortung, die Anteile des Fonds an Volkswagen zu beschützen, notfalls auch per Klage. Auch mit den Polizisten, Feuerwehrleuten, Lehrern und Stadtangestellten aus New York bekamen es die Wolfsburger indirekt schon zu tun. Denn die Rentenkassen dieser Berufsgruppen aus der US-Metropole forderten bei der VW-Hauptversammlung wegen der Kursverluste eine Sonderprüfung.
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