: Nach Lehre Anspruch auf Aufenthalt
Kassel (dpa) – Nach einer in Deutschland erfolgreich abgeschlossenen Lehre haben junge Türken für eine anschließende Beschäftigung Anspruch auf eine erneute Aufenthaltserlaubnis. Dies ergebe sich aus dem zwischen der EU und der Türkei geltenden Assoziationsrecht, urteilte gestern der Hessische Verwaltungsgerichtshofs. (Az.: 12 TG 4426/96)
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