■ Berliner Telegramm: Nach 30 Tagen Hungerstreik aus der Abschiebehaft
Der 26jährige Kurde Recep Öz, der wegen seiner auf gestern angesetzten Abschiebung über 30 Tage in Hungerstreik war, wurde aus der Abschiebehaft entlassen. Seine Rechtsanwältin, Beate Böhler, hatte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wegen seines dramatisch schlechten Gesundheitszustandes gestellt. Das Verwaltungsgericht gab dem Antrag statt. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge teilte der Anwältin vor zwei Tagen mit, daß ein weiteres Asylverfahren nicht durchgeführt werde. Böhler will nun beim Verwaltungsgericht Klage auf ein weiteres Asylverfahren erheben. Zudem will sie einen Antrag auf Duldung stellen und erhofft sich so eine längerfristige Lösung. Die Ausländerbeauftragte des Senats, Barbara John (CDU), hatte vor einigen Tagen geäußert, daß Öz nach seiner Haftentlassung vermutlich zunächst eine Duldung erhalten werde. taz
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