NSU-Prozess am OLG München: „Gewachsene Unordnung“
Die Schilderungen eines Ermittlers spiegeln die abwertende Sichtweise des Beamten wider. Mit einem Antrag wollen Nebenkläger V-Leute und Rechtsextreme vorladen.
MÜNCHEN taz | Zwölf Jahre und elf Tage ist der Mord an Abdurrahim Özüdoğru her. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sollen den 49-Jährigen am späten Nachmittag des 13. Juni 2001 in seiner Nürnberger Änderungsschneiderei erschossen haben. Zwei Schüsse trafen den Mann. Der erste unter der Nase, streckte Özüdoğru nieder. Der zweite Schuss ging in die Schläfe – da lag er bereits am Boden.
Bild für Bild erklärt Norbert Hahn, der Kriminalbeamt aus Nürnberg, der den Tatort nach den Streifenbeamten in Augenschein nahm, was er vorfand. Es ist der 14. Verhandlungstag im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht und Hahn ist als Zeuge geladen.
Beate Zschäpe, der vorgeworfen wird, den Mord an Özüdoğru und neun weiteren Menschen gemeinsam mit Mundlos und Böhnhardt geplant zu haben, schaut konzentriert auf ihren Computer, während die Bilder vom Tatort gezeigt werden. Sie blickt nicht auf.
Darüber hinaus fällt vor allem eines auf: Wie abwertend der Polizist auch Jahre später noch über das Opfer spricht. Immer wieder weist Hahn ohne erkennbaren Grund auf die „gewachsene Unordnung“ in Özüdoğrus Schneiderwerkstatt und der angrenzenden Zwei-Zimmer-Wohnung hin. In den Schränken habe sich „Krimskrams“ befunden, sagt er. Und als der Vorsitzende Richter Manfred Götzl sich nach einer Frau erkundigt, die in den Akten erwähnt ist, sagt Hahn: „Das ist die Freundin, die sich der Herr Özüdoğru nach seiner Scheidung zugelegt hat.“
Für Aufsehen sorgt ein Antrag der Nebenklage der Familie Yozgat, deren Sohn Halit 2006 in seinem Internet-Café in Kassel erschossen worden war. Rechtsanwalt Thomas Bliwier beantragte, V-Männer und Zschäpes neu entdeckten Brieffreund als Zeugen vorzuladen. „Durch rechtzeitiges Eingreifen hätten die Taten verhindert werden können“, sagte Bliwier am Montag. Der Familie Yozgat gehe es darum, aufzuklären, warum nicht früher ermittelt wurde und welches Netzwerk den NSU im Hintergrund unterstützte.
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„Bloße Behauptungen ins Blaue hinein“
Robin Sch., mit dem die inhaftierte Zschäpe Briefkontakt hält, und der Ex-V-Mann Sebastian S. aus Dortmund sollen auf Antrag der Nebenklage als Zeugen geladen werden. Sebastian S. soll bestätigen, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Robin Sch. am 18. März 2006 bei einem Konzert der Rechtsrockband „Oidoxie" in Kassel gesehen zu haben.
Knapp drei Wochen nach dem Konzert wurde das mutmaßliche NSU-Opfer Mehmet Kubasik in Dortmund ermordet. Bliwier vermutet, Sebastian S. und Robin Sch. könnten Hinweise für den Mord geliefert haben. Bestätigt sich der damalige Kontakt, wäre auch klar, warum Ronny Sch. und Zschäpe in der Haft Briefkontakt pflegen.
Dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz sollen, so heißt es in dem Antrag, diese Kontakte bekannt gewesen sein. Auch könnte der hessische Verfassungsschutz über mögliche Beziehungen der Kassler Szene zu Mundlos und Böhnhardt von einem V-Mann Infos erhalten haben, so vermuten die Nebenkläger. Und wollen auch hier nachfassen.
Die Verteidigung Zschäpes wies die Ausführungen der Nebenkläger zu den möglichen Kontakten als „bloße Behauptungen ins Blaue hinein“ zurück. Von einer Vernehmung der beiden Männer sei nichts Tat- und Schuldrelevantes zu erwarten, sagte Zschäpes Verteidigerin Anja Sturm. Es gäbe daher keinen Anlass den Anträgen nachzugehen. Vier weitere Nebenklagevertreter schlossen sich daraufhin dem gestellten Antrag der Rechtsanwälte der Familie Yozgat an.
In Kooperation mit Radio Lora München, www.lora924.de
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