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NRW: Ladenschluß weiter 18.30 Uhr

Köln (ap) - Auch in Nordrhein-Westfalen ist der Arbeitskampf im Einzelhandel in der Nacht zum Donnerstag mit einer grundsätzlichen Einigung über die Beibehaltung der geltenden Ladenschlußzeiten zu Ende gegangen. Den Gewerkschaften zufolge geht der Tarifabschluß sogar geringfügig über die zuvor in anderen Tarifgebieten erzielten Abschlüsse hinaus. Vom Ladenschluß um 18.30 Uhr kann mit Zustimmung der Betriebsräte nur „zur Vermeidung wesentlicher spätöffnungsbedingter Wettbewerbsnachteile gegenüber Mitbewerbern“ abgewichen werden. Die Ausnahmen sind damit noch weiter eingeschränkt. Die Tarifvertragsparteien einigten sich auf Lohnerhöhungen von 3,9 Prozent ab 1. April 1989 an und um weitere 3,4 Prozent ab 1.4.1990. Die Arbeitszeit wird vom 1.1.91 an auf 37,5 Stunden pro Woche verkürzt. Erstmalig wurden im Einzelhandel tarifliche Regelungen zur Verlängerung des Erziehungs- und Elternurlaubs getroffen.

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