: NPD in Mannheim
Heidelberg (taz) - Den Beschluß des Mannheimer Gemeinderats, der NPD keine städtischen Räume für Parteiveranstaltungen zu überlassen, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als rechtswidrig beanstandet. Sollte der Mannheimer Stadtrat seine Entscheidung nicht innerhalb der nächsten sechs Wochen selbst aufheben, werde das Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde „im Wege der Ersatzvornahme“ den Beschluß für nichtig erklären. Anläßlich eines von der NPD im „roten“ Mannheim geplanten Parteitags hatte der Gemeinderat im Juni 1986 die Stadtverwaltung einstimmig angewiesen, der NPD Räumlichkeiten zu verweigern.
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