: NPD braucht für Geld bald Strumpf
KÖLN/HAMBURG dpa ■ Die Kündigung von Konten der NPD-Landes- und Kreisverbände in Hamburg durch die Postbank ist rechtens, so das Oberlandesgericht Köln in einem gestern veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss (Az: 13 W 89/00). Die Postbank hatte der NPD die Konten mit der Begründung gekündigt, „dass eine Geschäftsbeziehung zu Ihrer Organisation nicht erwünscht ist“. Dies stellt laut Gericht keine Schikane dar. Die NPD könne bei anderen Kreditinstituten ein Konto eröffnen.
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