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NPD-Treff in Fulda

Kassel/Fulda (dpa) – Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat gestern das Verbot einer Kundgebung der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) am heutigen Samstag in Fulda aufgehoben. Es gebe keine ausreichenden Hinweise, daß sich bei der angemeldeten Kundgebung mit dem NPD- Bundesvorsitzenden Günter Deckert die Vorgänge vom 14. August wiederholen könnten, heißt es in der Urteilsbegründung des obersten hessischen Verwaltungsgerichtes. Es gebe außerdem bisher keine Hinweise, daß sich eine Gegendemonstration bilden könnte und damit ein polizeilicher Notstand in Fulda drohe. (Az: 3 TH 2273/93) Am 14. August hatten etwa 500 Neonazis in Fulda Fahnen der rechtsextremen FAP enthüllt und ungehindert rechtsradikale Parolen skandiert. Die Stadt Fulda hatte die heutige Kundgebung verboten.

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