NATURSCHUTZGEBIETE : Tiefflüge müssen geprüft werden
LEIPZIG | Bei Tiefflügen der Bundeswehr über Naturschutzgebiete müssen die betreffenden Verbände ausreichend informiert und beteiligt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied gestern, dass einem anerkannten Verband Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden müsse, wenn geplante Übungen des Militärs zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können. Konkret ging es um spezielle Naturschutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete). (epd)