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Muttermörder darf nicht erben

Düsseldorf (dpa) – Ein 35 Jahre alter Muttermörder aus Düsseldorf hat auch in zweiter Instanz den Rechtsstreit um sein Erbe verloren. Das OLG Düsseldorf wies gestern seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf ab. Der Mann hatte vor drei Jahren seine Mutter im Drogenrausch erwürgt und war dafür zu dreizehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte den 35-Jährigen im April wegen der besonders verwerflichen Tat für erbunwürdig erklärt. Der Anwalt des Mannes hatte bereits zum Auftakt des Berufungsverfahrens erklärt, sein Mandant wolle notfalls bis zum Bundesgerichtshof um das Erbe der Mutter, ein Haus, kämpfen.

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