: Mutter-Prozeß: Revision eingelegt
Die 41jährige Frau, die zu zwölf Jahren wegen Totschlags an ihrer elfjährigen Tochter verurteilt worden ist, hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft und der Vater des Mädchens haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Wie berichtet, war die Unternehmerin mit ihrem Reisebüro pleite gegangen. Sie hatte ihre Tochter getötet, weil sie ihr ein Leben in Armut ersparen wollte. Das Gericht hatte daher keine feindliche Willensrichtung erkannt und die Frau wegen Totschlags verurteilt. taz
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