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„Mutter Gnädig“ freigesprochen

Verden (dpa) – Die von Verkehrssündern wegen ihrer eher milden Urteile „Mutter Gnädig“ getaufte Amtsrichterin Edda Frerker ist vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden. Die Richterin aus Syke sei „völlig im Rahmen der juristischen Auslegungskriterien geblieben“, begründete das Verdener Landgericht gestern sein Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte die 56jährige angeklagt, weil sie Verkehrssünder entgegen der Bußgeldkatalog- Verordnung nicht mit einem Fahrverbot belegt hatte.

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