Kommentar: Mutige Polizisten
■ Endlich: Corpsgeist ade
So ein Verfahren hat Seltenheitswert. Ein Polizist steht vor Gericht, weil er einen Häftling mißhandelt haben soll. Am Ende muß er 3.000 Mark Geldbuße zahlen. Das Opfer kriegt Schmerzensgeld. Zwar wird der Beamte nicht verurteilt, aber er hat einen Denkzettel bekommen. Und zwar nicht vom Gericht, sondern von seinen Kollegen. Die Entscheidung ist trotz Einstellung des Verfahrens erfreulich. Es waren couragierte Beamte, die gestern vor Gericht ausgepackt haben. Sie haben auf den Corpsgeist gepfiffen und der Polizei damit einen Dienst erwiesen. Sie wissen, daß prügelnde Beamte ihren Ruf ruinieren und wollten das nicht länger hinnehmen.
Klagen über prügelnde Polizisten im Polizeigewahrsam gibt es häufiger. Dort werden unter anderem l Abschiebehäftlinge untergebracht. Doch bevor sie ihre Aussage machen können, werden sie häufig abgeschoben. Und auch anderen Knackis glaubt man nicht. Es gibt keine Zeugen. Ein Polizist hat es gestern auf den Punkt gebracht, wie solche Verfahren normalerweise behandelt werden. „Der Vorfall war 0815, aber die Anzeige war lange Gesprächsthema.“ Wenn sich die Polizisten vor ihren Kollegen gestellt hätten, hätte er keinen Pfenning zahlen müssen und wäre sogar noch ermutigt worden, weiter zu prügeln. Das Beispiel der Polizisten, die gegen ihren Kollegen ausgepackt haben, zeigt: Kein Richter kann die Polizei reformieren. Das kann sie am besten selbst. Kerstin Schneider
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