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Muß Trüpel Macht teilen?

■ Geschäftsverteilung soll rechtswidrig sein

„Einige sollten endlich einmal aufhören, uns Knüppel zwischen die Beine zu werfen“, schimpfte die Senatorin für Jugenarbeit, Helga Trüpel am Donnerstag abend im Freizi Walle ins Mikrophon. Da sah man den ebenfalls anwesenden Abteilungsleiter im Sozialressort, Hans Leppin, deutlich schlucken.

Nachdem das Gerangel um die Kompetenzen nach der Geschäftsverteilung des Senats abgeschlossen schien, geht es jetzt wieder los. Denn die Frage, ob Helga Trüpel die alleinige Zuständigkeit über die Jugendfreizeitheime behält ist wieder offen. Der Justizsenator ist nämlich allem Anschein nach in einer juristsichen Stellungsnahme zu dem Schluß gekommen, daß die Aufteilung der Jugenarbeit in einen Bereich, der im Sozialressort bleibt und einen anderen, der zu Trüpel geht, nach dem Kinder-und Jugenhilfegesetz nicht rechtens ist. Eine entsprechende Wertung wurde den Ressorts schon einmal mündlich vorgetragen, die schriftliche Stellungnahme wird für heute erwartet und soll am Montag die Staatsrätekonferenz beschäftigen. Sollte der Senat dann am Dienstag die Zuständigkeit Trüpels noch einmal revidieren, müßte die Grüne ihre Kompetenzen für die Freizis mit der künftigen Sozialsenatorin Irmgard Gärtner teilen.

Sozial-Staatsrat Hans-Christoph Hoppensack meinte gestern, daß solche „Doppelkopfämter“ in Bremen nicht unüblich seien. Hoppensack: „Frau Trüpel würde das weiter wesentlich prägen können.“

„Wir lassen da nicht locker“, meinte dagegen Helga Trüpel am Mittwoch und kündigte nach der Sitzuung an, daß über die Kompetenzverteilung insgesamt noch einmal geredet werden müsse, wenn die Zuständigkeit für die Jugendzentren revidiert würde. hbk

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