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Muskeln zeigen unnötig

■ betr.: "Sogar in Liverpool bekommen wir Geld für das Scheunenviertel", (Interview mit Reinhard Miottke), taz vom 13.8.90

LESERiNNENBRIEFE

betr.: „Sogar in Liverpool bekommen wir Geld für das Scheunenviertel“, (Interview mit Reinhard Miottke), taz vom 13.8.90

(...) Der Sonderfonds des Magistrats zur Beseitigung von Wohnungsleerstand (40 Millionen DM) steht nicht etwa insgesamt den Bürgerinitiativen zur Verfügung, wie es die Formulierung im Interview nahelegt, sondern aus diesem Fonds werden die im Jahre 1990 benötigten sogenannten östlichen Komplementärmittel für Bau- und Baunebenkosten zur Erneuerung der Häuser im 25-Millionen-Programm in Höhe von ca. sieben Millionen DM finanziert.

Das als Erpressung der SPD zu bezeichnen, ist allerdings abenteuerlich, denn von Beginn an war die Bereitstellung der 25 Millionen DM durch die Senatsbauverwaltung an die Bedingung geknüpft worden, daß von östlicher Seite ebenfalls Mittel eingesetzt werden. Dies war eine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Modernisierungsverträge. Das diese Mittel nun nicht, wie zunächst vorgesehen, von den finanziell ruinierten KWVs (jetzt Wohnungsbaugesellschaften) zur Verfügung gestellt werden, sondern durch den Staatshaushalt über den Magistrat, ändert an der gesplitteten Ost-West-Finanzierung der Projekte nichts. Wenn Herr Miottke es als Drohung bezeichnet, mit allen Projekten aus dem 25-Millionen-Programm auszusteigen, wenn die östlichen Komplementärmittel nicht bereitgestellt werden, so zeigt er die Muskeln für etwas, wo er keine benötigt, weil der Senat die Komplementärmittel ohnehin voraussetzt, bevor seine Mittel eingesetzt werden.

(...) Die Wohnungsbaugesellschaften (ehemals KWVs) sind zwar berechtigt, Nutzungsverträge mit den Selbsthilfegruppen abzuschließen, aber nicht, „egal, wie die Eigentumsverhältnisse aussehen“. Angesichts möglicher Rückübertragungsansprüche enteigneter ehemaliger Eigentümer oder deren rechtmäßigen Erben enthalten die Nutzungsverträge eine Vorbehaltsklausel. Sie werden erst wirksam, wenn entweder keine Rückübertragung erfolgt oder im Falle der Rückübertragung der neue Eigentümer den Nutzungsvertrag akzeptiert und den Modernisierungsmaßnahmen zustimmt.

Im übrigen dürfte sich Herr Miottke mit „seinen“ Häusern im 25-Millionen-Programm in einer viel günstigeren Ausgangsposition als die Besetzer befinden, weiß er doch sowohl Senat als auch Magistrat und die übrigen Verfahrensbeteiligten hinter sich, wenn es darum geht, die einvernehmlich abgestimmten Erneuerungs- und Nutzungskonzepte auch gegenüber den neuen Eigentümern durchzusetzen beziehungsweise diese auf Ersatzgrundstücke einzuschwören. Für das Koordinationsbüro zur Unterstützung de

Stadterneuerung in Berlin (Ost): Christian

Borgelt, Hartwig Dieser, Veronika Keckstei

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