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Mord nicht angezeigt

Eine 28jährige Reiseverkehrsfrau, die einen Mord nicht angezeigt hat, ist zu einer Geldstrafe von 7.700 Mark verurteilt worden. Das Verhalten der Angeklagten hatte dazu geführt, daß ein 35jähriger Klavierlehrer im religiösen Wahn einen zweiten Mord begehen konnte. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Frau der versuchten Strafvereitelung schuldig. Der nach einem spektakulären Prozeß inzwischen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Mann hatte im Januar 1994 eine 30jährige Klavierschülerin erdrosselt und ihren abgetrennten Kopf in eine Parkanlage gebracht. Stunden nach der Tat beichtete er das Verbrechen der Reiseverkehrsfrau, die aus Mitleid von einer Anzeige absah. Zwei Tage später brachte der Mann einen Wohnungsnachbarn auf grausame Weise um.ADN

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