■ Kommentar: Mogelpackung
Es wäre verfehlt, das 4. Mietrechtsänderungsgesetz als den großen Wurf in Sachen Verbesserung der Mieterrechte darzustellen, ebenso wie es reine Stimmungsmache ist, es von interessierter Seite als Abschreckung für Investoren hinzustellen. Es ist unverkennbar, daß die CDU/FDP-Regierung ihre Klientel gut bedient hat.
Die kleinen Verbesserungen für Mieter wiegen nicht den drastischen Eingriff in bestehende Kündigungsschutzrechte auf: Seit gestern gibt es erleichterte Kündigungsmöglichkeiten für Nebenräume und bei Zeitmietverträgen. Ob der Gesetzgeber wirklich den Preisanstieg bei den Mieten dämpfen wollte, erscheint fraglich, denn dann hätte er nicht nur die Mieterhöhungsmöglichkeiten bei bestehenden Mietverträgen beschränkt.
Wirklich weh getan hätte es, wenn beispielsweise auch die Preise für die Neuvermietung an die ortsübliche Vergleichsmiete gebunden worden wären, wenn es ein Umwandlungsverbot zumindest für Altbauwohnungen und (ehemalige) Sozialwohnungen gegeben hätte. Denn das hätte der Spekulation mit Wohnungen wirksamer Einhalt geboten und damit zukünftige, vorgeschobene Eigenbedarfskündigungen verhindern können.
Eine wirkliche Verbesserung wäre auch die Schaffung der unbeschränkten Erlaubnis zur Untervermietung gewesen, vorausgesetzt, die Wohnung wird nicht überbelegt. So hätte man auch mit einfachen Mitteln der Wohnraumknappheit zu Leibe rücken können.
Aber das war wohl nicht gewollt, und etwas wirklich Mieterfreundliches hat ja auch niemand von dieser Regierung erwartet.
Karin Aßmus
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