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Mörder verunglimpfte sein Opfer

Ein als „Satansmörder“ bekannter 23-jähriger Student wurde gestern wegen Verunglimpfung eines Toten vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt: anderthalb Jahre Haft, so lautete der Richterspruch. Der Angeklagte hatte 1993 im thüringischen Sondershausen den 15-jährigen Mitschüler Sandro Beyer erdrosselt, weil er sich über die satanistische Gruppe lustig gemacht hatte. Vor Gericht stand er nun wegen der Verunglimpfung des Ermordeten in einem in der Presse veröffentlichten Interview von Ende des Jahres 1998. Er wisse nicht, ob man unter der NSDAP bestraft worden wäre, „wenn man einen Volksschädling unschädlich macht“, wurde er dort im Wortlaut wiedergegeben. Schlimmeres könne er sich nicht vorstellen, sagte der Richter. Der Verteidiger hatte die Richtigkeit des Wortlautes in Frage gestellt. Beide Journalisten bekräftigten, sie seien sicher, dass die Äußerung korrekt wiedergegeben worden sei. Der Mörder bekam acht Jahre Jugendstrafe. Nach fünf Jahren Haft kam er auf Bewährung frei. Aus dem „Satansjünger“ ist ein Anhänger des rechten Spektrums geworden. Im Juli 1999 lautete ein Urteil gegen ihn auf acht Monate Haft, weil er während eines Auftritts von Musikern den Hitler-Gruß imitiert hatte. ADN/ta*

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