in kürze GRUNDSICHERUNG : Mittagessen frei
Kostenloses Mittagessen in einer Behindertenwerkstatt darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das Gericht in Münster hob nach einem gestern veröffentlichten Urteil eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen auf. (ap)