: Mitschneiden verboten
Karlsruhe (ap) - Das Mitschneiden von Telefongesprächen ohne Genehmigung des Partners ist auch im Geschäftsverkehr unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung erklärt. Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Für mündliche Äußerungen, insbesondere in einem Gespräch unter vier Augen oder einem Telefongespräch, ist charakteristisch, daß sie im Bewußtsein der Flüchtigkeit des gesprochenen Wortes und seiner jederzeitigen Korrigierbarkeit gemacht werden“.
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