piwik no script img

Mitarbeit an Raketenbau wird erschwert

■ Außenwirtschaftsbestimmungen werden verschärft / Mitarbeit bei Raketenentwicklung und -bau wird genehmigungspflichtig / Genscher sieht weitere Lücken in der Rüstungskontrolle

Bonn (dpa) - Die Mitarbeit von Deutschen an der Entwicklung und dem Bau von Raketen im Ausland wird generell genehmigungspflichtig. Ausgenommen sind die EG-Staaten sowie die USA, Japan, Kanada, Norwegen und die Türkei sowie Projekte der Europäischen Raumfahrtorganisation (ESA). Dies geht aus einer weiteren Verordnung zur Verschärfung der Außenwirtschaftsbestimmungen hervor, die am Montag im Bundestag veröffentlicht wurde. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft in Eschborn.

Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) hat in einem Schreiben an seinen Parteifreund, Wirtschaftsminister Helmut Haussmann, auf noch bestehende Mängel der Rüstungskontrolle hingewiesen. So gebe es eine „schwerwiegende Lücke“ im Kriegswaffenkontrollgesetz, wonach die vorzunehmende Zuverlässigkeitsprüfung bei Unternehmen nur Einzelpersonen betreffe. Geschäftsführung und Vorstand blieben unbehelligt. In der Regel genüge die Versetzung eines Mitarbeiters, um das Prüfverfahren ins Leere laufen zu lassen. Genscher bat Haussmann dringend, dieses Kontrollinstrument zu einer schärferen Waffe im Kampf gegen illegale Exporte zu machen.

Die Bundesregierung begründete die Genehmigungspflicht für die Beteiligung von Deutschen an Auslandsprojekten zur Entwicklung, Herstellung oder Erprobung von Raketen mit der Beteiligung deutscher Techniker an derartigen Vorhaben in Irak sowie in Ägypten und Argentinien in der Vergangenheit. Dies habe zu einer „erheblichen Störung“ der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik geführt.

Die Genehmigungspflicht erstreckt sich auch auf Mitarbeit an besonders konstruierten Bestandteilen und Rechnerprogrammen für Raketen. Erstmals, so wurde im Wirtschaftsministerium betont, würden hierbei auch im Ausland lebende Deutsche einbezogen. Eingeräumt wird allerdings die Schwierigkeit einer Kontrolle.

Noch im parlamentarischen Vermittlungsverfahren steckt die Novelle zum Kriegswaffenkontrollgesetz. Sie zielt unter anderem darauf, die Mitarbeit von deutschen Wissenschaftlern und Technikern im Ausland an A-, B- und C-Waffen zu verhindern.

Ursprünglich angestrebte strengere Regelungen - Auslöser war vor allem die Mitwirkung am Bau der libyschen Giftgasanlage Rabta - waren später in der Bonner Koalition abgeschwächt worden. Dies wurde von der SPD abgelehnt und führte zur Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, der sich damit am 12. September befassen soll.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen