: Mit Freifahrschein
CDU-Fraktion: Bezirke sollen über Radeln in Parks entscheiden. Grundsätzliche Freigabe angestrebt
Nach dem Willen der CDU-Bürgerschaftsfraktion sollen, wie bereits gestern kurz berichtet, künftig die Bezirke über das Radeln in den Parks bestimmen dürfen. Ein entsprechender Antrag solle in zwei Wochen ins Parlament eingebracht werden, sagte der Abgeordnete Klaus-Peter Hesse. Ziel sei es, das Radeln in Parks unter Wahrung des Fußgängerschutzes grundsätzlich freizugeben und nur ausnahmsweise zu verbieten. Die Bezirke mit Regierungsbeteiligung der CDU sähen das genauso, sagte Hesse. Von den rot-grünen Bezirken sei Gleiches zu erwarten.
Das Thema war vergangenen Sommer aufgekommen, nachdem der Städtische Ordnungsdienst Radler mit Bußgeldern belegt hatte. Dabei stellte sich heraus, dass das Radeln in Grünanlagen zwar seit 1975 grundsätzlich verboten ist, das Verbot aber selbst Teilen der Verwaltung unbekannt war. Das Radeln war jahrelang toleriert worden. Städtische Stellen hatten sogar mit Bildern von Radlern in Parks geworben und Fahrradwege ausgewiesen, die vor Ort mit Verbotsschildern gepflastert waren.
Die CDU-Fraktion will jetzt eine einheitliche Beschilderung für Radwege einführen. Der Senat habe versprochen, den Bezirken hierfür 150.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Nach den Vorstellungen der CDU sollen Fußgänger in Parks weiterhin Vorrang haben. Radler sollen dort auf eigene Gefahr unterwegs sein. Eine Verkehrssicherungspflicht für die öffentliche Hand komme nicht in Frage.
„Im Großen und Ganzen bauen wir als CDU-Fraktion auf die Vernunft der Menschen“, sagte der Abgeordnete Hesse. Verbotsschilder sollten nur dort aufgestellt werden, wo Querrinnen oder Treppen das Radfahren zum Risiko machen, oder wenn Parks sehr klein seien und stark genutzt würden, etwa von Familien. Gernot Knödler