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Mit 1,1 Promille kein Service

Stuttgart/Schwerin. Die mit 1,1 und mehr Promille Blutalkoholgehalt verunglückten Autofahrer können nicht mit der Hilfe durch die Verkehrs-Service-Versicherungen rechnen. Darüber informierte der Auto Club Europa.

Die vom Bundesgerichtshof auf 1,1 Promille (bisher 1,3) festgelegte Toleranzgrenze für die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit wirkt sich auf zahlreiche Versicherungsbereiche aus. Von dieser Promillegrenze wird der Schutzbereich der privaten Unfall- und Sachversicherer betroffen. Wer sich mit 1,1 Promille ans Steuer setzt, riskiert nicht nur eigenes sowie fremdes Leben oder juristische Folgen, sondern wirtschaftliche Konsequenzen: Er verliert seinen Versicherungsschutz sowohl in der Verkehrs-Unfall- als auch in der Verkehrs-Service-Versicherung. adn

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