■ Am Rande: Mißbrauch in Therapie bald Straftatbestand
Bielefeld (AP) – Sexuelle Mißhandlung von Patienten in einer Psychotherapie soll künftig ausdrücklich unter Strafe gestellt werden und mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden, sagte Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig.
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