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Ministerpräsidenten über Medienstaatsvertrag einig

Bonn (dpa) - Nach mehr als vierjährigen Verhandlungen haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer am Freitag in Bonn einen Medienstaatsvertrag unterzeichnet. Er regelt das Nebeneinander von öffentlich–rechtlichem und privatem Hörfunk und Fernsehen und die Ausstrahlung von Satellitenrundfunk. Die Rundfunkgebühr soll zum 1. Januar 1988 um 35 Pfennig auf 16,60 Mark monatlich und erneut zum 1. Januar 1989 um einen noch nicht genannten Betrag angehoben werden. Zwei Prozent der Gebühren - etwa 80 Millionen Mark - sollen ab 1988 vor allem für die Finanzierung der Landesmedienanstalten, die privaten Rundfunk zulassen und überwachen, verwendet werden. Ein Teil des Geldes ist aber auch für die „offenen Kanäle“ der Privaten vorgesehen. Zudem soll mit den Mitteln vier Jahre lang die technische Infrastruktur verbessert werden. Mit dem Vertrag soll der Aufbau eines privaten Rundfunksystems in der Bundesrepublik finanziell und technisch ermöglicht werden. Aber auch ARD und ZDF sollen alle neuen technischen Mittel zur Verbreitung ihrer Programme, vor allem über Satelliten, nutzen dürfen. Insgesamt sollen damit die Informationsvielfalt und das kulturelle Angebot im deutschsprachigen Raum verstärkt werden. Die Werbung war einer der Hauptstreitpunkte bei den schwierigen Verhandlungen zwischen den CDU– und den SPD–regierten Bundesländern. Die Sender der ARD und das ZDF sollen sich weiterhin vor allem aus Gebühren finanzieren.

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