: Mini-Jobs
Durch die Neuregelung bei geringfügiger Beschäftigung entgingen den Sozialversicherungen allein in Hamburg pro Jahr etwa 11,4 Millionen Euro, kritisierte gestern der DGB. Viele Arbeitsplätze würden einfach in so genannte Mini-Jobs umgewandelt. Seit dem 1. April sind Einkommen aus „geringfügiger Beschäftigung“ bis zu 400 Euro versicherungsfrei. Als Nebenbeschäftigung wird der Verdienst nicht mehr auf das Einkommen aus dem Hauptjob angerechnet.