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Minenhorror bleibt

■ Monatlich sterben 2.000 Menschen an Minen. Ächtung nicht durchsetzbar

Genf (dpa) – Der Einsatz von Anti-Personen-Minen soll eingeschränkt werden. Darauf hat sich die Staatengemeinschaft gestern in Genf nach 30monatigen Verhandlungen geeinigt. Das bis zuletzt gefährdete Abkommen ist jedoch heftig umstritten: Während Delegierte von einer Übereinkunft sprachen, die in Zukunft „Tausenden von Menschen das Leben retten wird“, waren Vertreter von UNO-Organisationen und humanitärer Einrichtungen tief enttäuscht. Statt der Ächtung jeglicher Anti-Personen-Minen beweise nun ein „schändliches Abkommen“ den „humanitären Fehlschlag“ der Konferenz.

Nach Meinung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) werde dieses Abkommen so gut wie nichts am „Horror des enormen menschlichen Leiends durch Landminen“ ändern. Derzeit sind nach IKRK-Schätzung weltweit 110 Millionen Minen in 64 Ländern vergraben. Monatlich würden 2.000 Menschen, meist Frauen und Kinder, durch diese Waffen getötet oder verstümmelt. Auch die deutsche Delegation wertete das Ergebnis als „nicht befriedigend“. „Wir hätten uns ein weitergehendes Abkommen gewünscht und gern einem vollständigen Verzicht auf Anti-Personen- Minen zugestimmt“, sagte ihr Leiter Rüdiger Hartmann in Genf.

Die Verschärfung der 1980 beschlossenen UNO-Konvention sieht für die 55 Mitgliedsstaaten ein Einsatzverbot von Minen vor, sofern sie wegen eines fehlenden Eisenanteils nicht zu orten sind. Diese Minen dürfen ab sofort nicht mehr exportiert werden. Minen mit Selbstzerstörungsmechanismen müssen sich nach spätestens 120 Tagen selbst außer Gefecht gesetzt haben. Den Ländern, die diese technischen Auflagen noch nicht erfüllen können, wird jedoch eine Übergangsfrist von neun Jahren eingeräumt. Vor allem Rußland und China, aber auch eine Reihe anderer asiatischer Staaten hatten sich gegen ein völliges Verbot von Minen ausgesprochen.

Siehe auch Seite 7

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