: Mindeststrafe für Goetz
New York (dpa) - Der 41jährige Bernhard Goetz, der im Dezember 1984 in einer New Yorker U-Bahn vier junge Schwarze niederschoß, ist wegen unerlaubten Tragens einer Schußwaffe zu einem Jahr Haft und 5.000 Dollar Geldstrafe verurteilt worden. Von der schwerwiegenderen Anklage des versuchten Mordes war Goetz schon im Juni 1987 von einem Geschworenengericht freigesprochen worden. In New York sieht das Gesetz für das Tragen einer nicht lizenzierten Waffe mindestens ein und maximal sieben Jahre Haft vor. Bei der Mindeststrafe kann Goetz nach 60 Tagen freigelassen werden. Da er nach seiner Festnahme vor vier Jahren bereits neun Tage im Gefängnis verbracht hatte und diese Zeit angerechnet wird, könnte er nach 51 Tagen die Strafanstalt auf Rikers Island im New Yorker Hafen verlassen.
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