: Minderjährige mit unbeschränkter Haftung
Karlsruhe (AFP) – Minderjährige müssen grundsätzlich unbegrenzt für Schäden haften, die sie verursacht haben. Dies gilt nach einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auch für Großschäden, durch die Jugendliche zu lebenslangen Zahlungen verpflichtet werden. Das BVerfG wies eine Vorlage des Landgerichts Dessau zurück, das darin eine „existenzvernichtenden Haftung“ und einen Verstoß gegen das Grundgesetz gesehen hatte (Az.: 1 BvL 25/96).
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