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Millionengewinn für WBK

■ Der Landesrechnungshof rügte überhöhte Verwaltungskostenbeiträge und Bearbeitungsgebühren der Wohnungsbaukreditanstalt / 400 Millionen Mark Gewinn

Wiederholt ins Gerede gekommen ist die Wohnungsbaukreditanstalt (WBK), die millionenschwere Finanzierin des Berliner Wohnungsbaues. 400 Millionen Mark zuviel hat sie zwischen 1981 und 1986 eingenommen. Die Verwaltungskostenbeiträge und die Bearbeitungsgebühren der Anstalt seien überhöht, bemängelt der Landesrechnungshof in seinem jüngsten Bericht.

Für diese 400 Millionen Mark steht der Steuerzahler gerade, über den Umweg der von der WBK finanzierten Sozialmieten. Die WBK ist eine „öffentlich-rechtliche Bank“ für Bauherren, sie finanziert im Auftrag des Berliner Senats vor allem den Bau von Sozialwohnungen. Das kostet den Steuerzahler allein für den klassischen Sozialwohnungsbau, den sogenannten „1. Förderungsweg“, derzeit 17,20Mark pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche für jede Berliner Sozialwohnung. Dieser Zuschuß ist auch nötig, um die ansonsten unbezahlbare Kostenmiete von 22,50Mark auf 5,30Mark herunterzusubventionieren. In dieser Kostenmiete stecken diese 400 Millionen mit drin.

Auch Wohnungen des sogenannten „3. Förderungsweges“, des Eigenheimbaues oder die Altbaumodernisierung werden von der WBK bezuschußt. All das kostet Milliarden pro Jahr. Trotzdem sind 400 Millionen Gewinn kein Pappenstiel.

Die WBK ist der Fachaufsicht des Bausenators unterworfen. Wieviele Wohnungen die WBK finanziert, wie hoch die Förderung pro Wohnung ist und eben auch wie hoch die Verwaltungsbeiträge sein dürfen legt der Bausenator nach Beschlüssen des Abgeordnetenhauses in Absprache mit der WBK selbst fest.

Dazu kommt zusätzlicher Druck der massiven finanziellen Interessen von den meist privaten Bauunternehmen. Auch der Bausenator scheint dem Rechnungshof nicht souverän genug zu sein: „Ohne nähere Kenntnis“ der tatsächlichen Kosten und „unter bewußter Einrechnung einer nicht unerheblichen Gewinnkomponente“ habe er die umstrittenen Verwaltungsbeiträge festgesetzt, tadelt der Rechnungshof. Mehr noch: Die WBK selbst verfolge eigenwirtschaftliche Interessen. Denn wenn die WBK viel an dem einzelnen Bauobjekt verdient, so steigt natürlich ihr Begehren, möglichst viel Wohnungen zu fördern.

Der Vorstandssekretär der WBK, Evers, wies jedoch diese Vorwürfe zurück. Die WBK sei eine juristisch selbständige Einheit und könne nicht so rechnen wie andere Eigenbetriebe des Landes Berlin. Ohnehin investiere man Gewinne wieder in den Wohnungsbau. Bis Anträge bearbeitet sind, das dauere, aber die Folgekosten würden nicht extra berechnet: In der einmaligen Pauschale von 110Mark seien die schon drin.

Daß die Höhe der Gewinne Einfluß auf die Förderpraxis habe, wies Evers zurück: Die Höhe der Fördersummme und die Zahl der geförderten Wohnungen legt ja nicht die WBK, sondern das Abgeordnetenhaus fest. Bedeckt hingegen hält sich der Bausenator: Sein Sprecher Wenninger erklärte, zum Rechnungshof gebe man grundsätzlich keine Stellungnahme ab.

Eva Schweitzer

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