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Milliarden fürs Umland

■ Gutachten: Einwohnerwertung beim Finanzausgleich ökonomisch begründet

Die Untergewichtung von Einwohnerzahlen der Stadtstaaten bei der Berechnung des Länderfinanzausgleichs ist nach Ansicht Hamburgs nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich gerechtfertigt. Diese Auffassung bestätigt jetzt ein Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Wie Hamburgs Finanzsenatorin Ingrid Nümann-Seidewinkel (SPD) gestern bei der Vorstellung der Studie erklärte, wäre die Finanzkraft der Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin überzeichnet, wenn ihre Einwoh-nerzahlen im Finanzausgleich mit demselben Faktor bewertet würden wie die der Flächenländer.

Der Finanzausgleich zwischen den Ländern richtet sich nach der jeweiligen Steuerkraft. Diese wird ermittelt, indem die durchschnittlichen Steuereinnahmen mit der jeweiligen Einwohnerzahl multipliziert werden. Um einem im Vergleich zu den Flächenländern höheren Finanzbedarf der Stadtstaaten Rechnung zu tragen, werden deren Einwohnerzahlen gegenüber den anderen Ländern mit 135 Prozent gewertet. Gegen diese Regelung haben die unionsregierten Länder Bayern und Baden-Württemberg Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Hans Dietrich von Loeffelholz vom RWI meint dagegen, an dieser Praxis müsse festgehalten werden, weil die Stadtstaaten erhebliche Infrastrukturleistungen für die sie umgebenden Flächenländer erbrächten, die sonst unberücksichtigt blieben. Außerdem erzeugten sie eine Wirtschaftsleistung, die weit über die eigenen Grenzen hinausreiche. So beliefen sich allein die von Hamburg ausgehenden Impulse für andere Länder auf rund 4,6 Milliarden Mark pro Jahr. dpa

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