: Mildernde Umstände
■ ...wenn im Konsumrausch geklaut wird?
Frankfurt (dpa) — „Konsumrausch“ kann nach Ansicht des Frankfurter Jugendgerichts zumindest bei charakterlich noch ungefestigten jungen Menschen eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bewirken. Mit dieser Begründung hat das Gericht die psychiatrische Untersuchung eines 21jährigen Verkäufers angeordnet, der sich wegen einer Diebstahlserie in einem Textilkaufhaus in Frankfurt zu verantworten hat. Der Anklage zufolge hatte der dort angestellte Verkäufer für den „Eigenbedarf“ von Februar 1989 bis Januar 1990 Bekleidung im Wert von 20.000 Mark entwendet, darunter 50 erlesene Krawatten im Wert von insgesamt 4.000 Mark. Die Klamotten wurden nun zurückgegeben.
Das Gericht schloß, daß der Verkäufer möglicherweise einem „Konsumrausch“ verfallen sei, der Auswirkungen auf seine Zurechnungsfähigkeit gehabt haben könnte. Bis zum Abschluß der psychiatrischen Begutachtung wurde der Fall vertagt.
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