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Mietvertrag für Flüchtlinge

Der wohnungssuchenden iranischen Familie, der von städtischen Wohnungsgesellschaften eine Wohnung verweigert wurde, wird jetzt geholfen. Gewobag-Sprecherin Christa Sijbrandij hat der Anwältin ein Angebot unterbreitet. „Wir wollen die Fehlentscheidung einer Mitarbeiterin korrigieren“, sagte sie der taz. Prinzipiell vermiete ihr Unternehmen auch an Flüchtlinge, betonte Sijbrandij. „Bei einer Aufenthaltsdauer unter drei Monaten ist bei uns allerdings eine Grenze.“ Wie die taz gestern berichtete, hatten sich mehrere landeseigene Wohnungsbaugesllschaften geweigert, an Flüchtlinge mit begrenztem Aufenthaltsrecht zu vermieten. Nach Angaben der Anwältin der iranischen Familie hatte die Gewobag angegeben, „grundsätzlich nicht an Asylanten zu vermieten“. TAZ

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