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Archiv-Artikel

Mietshäuser ohne Kampfhunde

Das Halten von Kampfhunden und Kampfhundmischlingen kann durch eine Hausordnung in Wohnanlagen verboten werden. Mit diesem Beschluss hat das Berliner Kammergericht wie zuvor schon das Landgericht eine Beschwerde einer Miteigentümerin gegen die von der Eigentümerversammlung beschlossene Hausordnung zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin gestern sagte. Das Recht des Einzelnen an seinem Eigentum werde durch seine Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber den anderen Wohnungseigentümern eingeschränkt, hieß es zur Begründung. Auch das am Vortag im Abgeordnetenhaus beschlossene neue Hundegesetz führt mehrere Hunderassen auf, die als Kampfhunde bezeichnet werden. DDP