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■ Mietpreisbindung in Stichworten
1946: Alliiertes Kontrollratsgesetz Nr. 18: Der gesamte Wohnungsbestand wird unter staatliche Verfügungsgewalt gestellt. 1950: Erstes Wohnungsbaugesetz. Freifinanzierter Wohnraum wurde aus der Preisbindung herausgenommen. 1958: Bundesbauminister Preusker (CDU) plant die Aufhebung „jeglicher Mietpreisbindung bis spätestens Ende 1959“. 1963: Einführung des Lückeplans zur schrittweisen Abschaffung der Mietpreisbindung. 1966: Beschluß der großen Koalition: Keine neuen „Weiße Kreise“ bis 1967. Berlin soll 69 aus der Preisbindung entlassen werden. 1972: Hamburg und München sollen ab 1975 „Weiße Kreise“ werden, Berlin bleibt in der Bindung. 1975: Verlängerung der Preisbindung in Berlin bis 1980. 1982: Verlängerung der Mietpreisbindung bis 1987 / 89.
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