Mieten: Im Doppel für die Mieter
Bei den Koalitionsgesprächen einigen sich Merkel und Gabriel auf Mietpreisbremse bei Neuvermietungen. Bausenator will Regelung schnellstmöglich umsetzen.
Noch beim Parteitag am Samstag hatte Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) seinem Bundesvorsitzenden ins Gewissen gerettet. Sigmar Gabriel solle doch bei den Koalitionsverhandlungen mit Angela Merkels CDU neben dem Mindestlohn die Mietbremse nicht vergessen.
Seit Montagabend ist klar: Müller wurde erhört, die Mietbremse kommt. Vermieter sollen bei einer Wiedervermietung künftig nur zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen dürfen. Bislang gab es bei einer Neuvermietung keine Grenzen. Umsetzen müssen die Bremse allerdings die Länder. Das ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe Bauen und Verkehr, das von der großen Verhandlungsrunde noch abgesegnet werden muss.
„Für Berlin ist das eine gute Nachricht“, sagte Müller am Dienstag der taz. „Sobald die Mietbremse in Kraft ist, werden wir sie umsetzen.“ Müller verwies in diesem Zusammenhang auf das Mietrechtsänderungsgesetz vom Mai, das bei den Bestandsmieten eine Kappung von 15 Prozent auf drei Jahre vorsah. Auch da hat Berlin das Gesetz umgehend in Kraft gesetzt.
Eine solche Länderermächtigung wird es auch bei der Mietbremse für Neuvermietungen geben. Der Grund: Da nur Ballungsgebiete vom Mietanstieg betroffen seien, haben CDU und SPD vereinbart, dass das neue Gesetz nicht automatisch bundesweit gilt. Verantwortlich sind vielmehr die Länder – die zudem nachweisen müssen, dass der Wohnungsmarkt in Ballungsräumen angespannt ist.
„Gerade die Wiedervermietungsmieten haben erheblich zum Preisanstieg auf dem Berliner Wohnungsmarkt beigetragen“, lobt Müller den Beschluss. Bislang musste Berlin der Mietenspirale bei Auszug und Neuvermietung tatenlos zuschauen – Mietrecht ist Bundesrecht. Der Senator ist optimistisch, dass ein Bündel an Maßnahmen des Landes und die neue Mietenbremse, die der Bund ermöglicht, Wirkung haben wird: „Nun können auch diejenigen umziehen, die sich verkleinern wollen, die aber bislang befürchten mussten, dass eine 20 Quadratmeter kleinere Wohnung mehr kostet als die bisherige.“
Erfreut zeigte sich auch der Berliner Mieterverein. Die Mietbremse und die ebenfalls beschlossene Ausweitung der Kappungsgrenze bei der Erhöhung von Bestandsmieten von 15 Prozent auf vier statt bislang drei Jahre bezeichnete Geschäftsführer Reiner Wild als „wichtigen Bestandteil eines sozial austarierten Mietrechts“. Allerdings vermisst Wild Regelungen, die darüber hinausgehen. „Wo bleibt die Abschaffung der Modernisierungsumlage?“, fragt er. Der Mieterverein fordert schon lange das Ende der 11-prozentigen Umlage. Bei energetischer Sanierung solle nur noch ein pauschaler Zuschlag von maximal einem Euro pro Quadratmeter möglich sein.
Der Mieterverein warnt auch bei der Mietenbremse vor allzu großen Hoffnungen. „Am aktuellen Mietspiegel sind die Neuvermietungsmieten nur mit 11 Prozent beteiligt“, so Wild. Grund sei die sinkende Fluktuation. Zudem könne der von CDU und SPD vereinbarte Bestandsschutz dazu führen, dass die Vermieter vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse „noch einmal kräftig zulangen“.
Der grüne Wohnungspolitiker Andreas Otto begrüßte die Mietbremse dagegen. „Wenn Berlin das umsetzt, ist das gut“, sagte Otto der taz. Kritik kam dagegen vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen BBU. „Die neue Regelung sei ein Bärendienst an den Mietern“, sagte BBU-Chefin Maren Kern. Sie würde „zu einer empfindlichen Schwächung der Investitionskraft der Wohnungsunternehmen führen.“
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