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Methadon-Experiment

■ Sechs Jahre Haft für Tod von zwei Freunden

Berlin. Für die illegale Herstellung, den Handel und die Abgabe der synthetischen Drogen Methadon und Phencyclin (PCP), bekannter unter dem Namen »Angel Dust«, ist gestern ein 35jähriger vom Berliner Landgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Freunde des Angeklagten waren nach Einnahme von PCP und Methadon gestorben. In der Urteilsbegründung hieß es, der Angeklagte sei zwar »letztlich irgendwo verantwortlich für den Tod«, die Folgen der Drogeneinnahme könne man ihm strafrechtlich aber nicht anlasten, weil beide von ihm über die Gefahren aufgeklärt worden seien.

Seit 1989 hatte der früher selbst heroinabhängige Angeklagte in seiner Wohnung mit der Herstellung von Methadon und anderen Drogen experimentiert. Spezialkenntnisse hatte er während seines Studiums erworben. Sein Ziel war, selbst vom Rauschgift loszukommen. Mit seinen Freunden hatte er regelmäßig Methadon und »Angel Dust« geraucht. Beide starben laut Urteil nicht an tödlichen Überdosen. dpa

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