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Archiv-Artikel

Menschlichkeit und Nachdruck

AUFENTHALT Mit Unterstützung vom Außenminister: Abgeschobene Familie Nguyen hat Visum beantragt

Die Abschiebung der Familie hatte große Proteste ausgelöst

Die Chancen für eine Wiedereinreise der abgeschobenen vietnamesischen Familie Nguyen aus Hoya sind weiter gewachsen. Wie gestern bekannt wurde, setzt sich auch Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) für ihre Rückkehr ein. Unterdessen gibt es neue Kritik am niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Dieser hatte das Außenministerium zwar gebeten, ein Wiedereinreisevisum zu erteilen. Wegen eines Vorfalls aus dem Vorjahr sieht er sich aber mit Rücktrittsforderungen konfrontiert.

Westerwelle schrieb dem Vorsitzenden der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Christian Dürr, der Fall Nguyen bewege ihn persönlich schon seit einigen Tagen. Er habe seine Mitarbeiter angewiesen, „sich dieses Falles mit Nachdruck und Menschlichkeit anzunehmen“. Auf Veranlassung des Außenministeriums habe die Familie bei der deutschen Botschaft in Hanoi Reiseunterlagen beantragt. Er sei zuversichtlich, schrieb Westerwelle, „dass nun auch die Innenbehörden die erforderliche Zustimmung schnell erteilen werden und die Familie Nguyen rasch in ihre deutsche Heimat zurückkehren kann“.

Die seit 19 Jahren in Deutschland lebende Familie war am 8. November mitten in der Nacht aus den Betten geholt und mit den zwei hier geborenen Kindern abgeschoben worden. Nur die 20-jährige Tochter, die im Alter von zehn Jahren aus Vietnam nachgeholt worden war, durfte hier bleiben.

Die Abschiebung der als sehr gut integriert geltenden Familie hatte große Proteste ausgelöst. „In diesem besonderen Einzelfall ist humanitäre Hilfe dringend geboten“, begründete der als Hardliner bekannte Schünemann sein Eingreifen.

Mit Blick auf einen anderen Fall forderte gestern die Linksfraktion Schünemanns Rücktritt: Im Juli 2010 hatte sich der Abschiebehäftling Slawik C. in Hannover erhängt. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof die Abschiebehaft posthum für rechtswidrig erklärt. GERNOT KNÖDLER