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Menschenrechtsverletzende Urteile

■ Rechtsbeugungsprozeß: Vier Jahre Haft gefordert

Im Rechtsbeugungsprozeß gegen die 67jährige ehemalige DDR- Oberrichterin Gerda K. hat die Anklage am Dienstag vier Jahre Freiheitsentzug beantragt. Staatsanwalt Matthias Bath begründete dies vor der 20. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin damit, daß die Juristin als Vorsitzende des für politische Strafsachen zuständigen Strafsenats des Ostberliner Stadtgerichts vor allem bei der Verurteilung von Ausreisewilligen rechts- und gesetzwidrig gehandelt habe, um politische Gegner abzuschrecken.

Der Staatsanwalt listete zehn als Willkürakte eingestufte Urteile der Ex-Oberrichterin auf. Es handele sich nur um die Spitze des Eisbergs, denn der Anklagebehörde lägen Hunderte einschlägiger Urteile der Angeklagten vor. In allen Fällen seien Gerda K. menschenrechtsverletzende Urteile anzulasten. Insbesondere wären der Internationale Bürgerrechtspakt und die von der DDR-Verfassung verbürgten Grundrechte mißachtet worden. Die beantragte vierjährige Haftstrafe liegt ein Jahr unter der Höchststrafe. Der Anklagevertreter war 1976 als Student in Frankfurt/Oder wegen Fluchthilfe verurteilt worden. Bis zu seinem Freikauf mußte er 1.197 Tage in Haft verbringen. Die Strafkammer hatte es abgelehnt, den Staatsanwalt wegen Befangenheit ablösen zu lassen, und folgte damit den Stellungnahmen der Generalstaatsanwälte des Landgerichts und des Kammergerichts. ADN

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