: „Menschenhändler“freigelassen
Schon am dritten Prozeßtag gab es die von der Verteidigung erwartete Wende in dem Prozeß gegen drei wegen „Menschenhandel“ und Hehlerei angeklagte Personen. (vgl. taz 13.1.) Zwei Polinnen und ein deutscher Mann waren angeklagt, vier junge polnische Frauen gegen deren Willen in Bremen zur Prostitution gezwungen zu haben. Trotz Ladung waren die „geschädigten“ Frauen aber nicht als ZeugInnen vor Gericht erschienen.
Das Landgericht geht nun offenbar davon aus, daß angesichts der nun noch zu erwartenden Strafe eine Fluchtgefahr nicht mehr besteht und insofern die weitere Inhaftierung nicht verhältnismäßig wäre. Die drei Angeklagten sitzen seit dem 8.Juni 1994 in U-Haft. taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen