: Mehrwert
Zu Vorsicht wegen der Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. April mahnt die Verbraucherzentrale. Wer eine Ware mit 15 Prozent Mehrwertsteuer und einem Liefertermin vor dem Stichtag geordert habe, dürfe nicht mit 16 Prozent belastet werden, wenn sich die Lieferung über den 1. April hinaus verzögert. Wenn dagegen im Kaufvertrag 16 Prozent berechnet sind und bis zum 31. März geliefert wird, dürften nur 15 Prozent kassiert werden.
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