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Archiv-Artikel

Mehr in der Tasche

Die neue Hinzuverdienstregelung für Langzeitarbeitslose soll „stärkere Arbeitsanreize setzen“, begründet die Bundesregierung ihre mit den Stimmen der Union beschlossene Hartz-IV-Korrektur. Nach der am 1. Oktober in Kraft tretenden Neuregelung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger bleiben vom Nebenverdienst statt bisher 30 Euro nun 100 Euro anrechnungsfrei. Vom darüber hinaus gehenden Einkommen werden noch einmal 20 Prozent – gegenüber bislang 15 Prozent – nicht angerechnet. Dies gilt bis zu einer Einkommensgrenze von 800 Euro brutto. Vom Verdienst, der diese Grenze übersteigt, bleiben noch mal zehn Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Brutto von 1.200 Euro für Alleinstehende und kinderlose Paare. Für allein Erziehende und Paare mit Kindern liegt diese Grenze bei 1.500 Euro. Dafür muss ein Antrag auf Neufeststellung der Stütze gestellt werden.  taz