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Mehr Transparenz in Versicherungen

KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern mehrere Klauseln über Abschluss und Beendigung von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Für den Kunden sei nicht hinreichend erkennbar, welche Nachteile ihm mit der Unterschrift unter den Vertrag oder bei einer Kündigung drohten.

So seien die Kosten für den Abschluss einer Lebensversicherung – zum Beispiel die Provision des Agenten – für den Versicherten nicht hinreichend durchschaubar. Sie werden nicht gesondert aufgelistet, sondern mit den ersten Versicherungsbeiträgen verrechnet. Dies verstoße gegen das Transparenzgebot, befand der BGH. Zum selben Ergebnis kamen die Richter bei den Rückkaufwerten. Der Kunde könne anhand einer Tabelle nur „mit Schwierigkeiten entnehmen“, dass er zum Beispiel bei einer Kündigung in den ersten beiden Jahren seine Beiträge in vollem Umfang verlieren würde.

Damit bekam der Bund der Versicherten (BdV) mit Klagen gegen die Allianz und die Nürnberger Lebensversicherung teilweise Recht. Die 10 bis 15 Millionen betroffenen Kunden können jetzt ihre Verträge von einem Gericht überprüfen lassen. (AZ: IV ZR 121/00). Ohne Erfolg blieb allerdings die Rüge des BdV, die Überschussbeteiligung sei ebenfalls intransparent. Durch diese Klauseln wird der Kunde an den Kapitalerträgen der Versicherung beteiligt, ohne dass ihm ein fester Betrag garantiert wird.

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