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Archiv-Artikel

Mehr Rechte für Verbrechensopfer

BERLIN dpa ■ Opfer von Verbrechen erhalten künftig mehr Rechte und Schutz in Strafprozessen. So soll die Zahl ihrer Zeugenvernehmungen reduziert werden und Schadenersatz der Täter leichter eingeklagt werden können. Der Bundesrat verabschiedete gestern einstimmig ein Gesetz, mit dem die Belange der Geschädigten stärker in den Mittelpunkt des Strafverfahrens gerückt werden. Die Regelungen zielen vor allem auf einen besseren Schutz von Kindern. So soll es leichter möglich sein, sie in der Hauptverhandlung per Videoverbindung zu vernehmen, um ihnen den Sichtkontakt zu ihren mutmaßlichen Peinigern zu ersparen. Besonders bei Sexualdelikten ist die mehrfache Vernehmung für Kinder eine Tortur. Auch das Aufzeichnen der Aussagen auf Tonbändern soll gefördert werden. Zugleich hat der Bundesrat einen neuen Anlauf zur Verschärfung des Jugendstrafrechts unternommen. Nach der mit den Stimmen der unionsgeführten Länder beschlossenen Gesetzesinitiative soll für Heranwachsende (18–21 Jahre) grundsätzlich das härtere Erwachsenenstrafrecht gelten. Die Gesetzesinitiative dürfte aber im rot-grün dominierten Bundestag keine Chance haben und wurde von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gestern als „Rasenmäher-Methode“ kritisiert.