: Mehr Rechte für Missbrauchsopfer
KABINETT Die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern soll auf 30 Jahre steigen
BERLIN epd | Opfer von sexuellem Missbrauch sollen künftig deutlich länger die Möglichkeit haben, auf Schadenersatz zu klagen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach die zivilrechtliche Verjährungsfrist von 3 auf 30 Jahre verlängert wird. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, mit dem Gesetz würden Empfehlungen des Runden Tisches Kindesmissbrauch umgesetzt. Bisher verhinderten die kurzen Verjährungsfristen oft eine Anerkennung des Unrechts.
Auch der Opferschutz soll verbessert werden. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Gerichte häufiger Aussagen mit Video aufzeichnen, die dann verwendet werden können, ohne dass das Opfer erneut vernommen werden muss. Zugleich soll darauf hingewirkt werden, dass Klagen nicht beim Amtsgericht, sondern direkt beim Landgericht erhoben werden, um den Opfern eine Instanz zu ersparen. Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte sollen künftig ausdrücklich über Kenntnisse in Kriminologie, Pädagogik und Jugendpsychologie verfügen.
Erwachsene, die als Kinder oder Jugendliche Opfer von Sexualdelikten wurden, sollen kostenlos einen Opferanwalt in Anspruch nehmen können. Zudem sollen Missbrauchsopfer, wenn der Täter verurteilt ist, besser als heute über die Strafvollstreckung informiert werden, etwa über Vollzugslockerungen oder einen Hafturlaub.
Die Missbrauchs-Beauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann, gab aus Anlass ihrer Ernennung vor einem Jahr bekannt, seit April 2010 seien mehr als 10.000 Anrufe und Briefe in der von ihr geleiteten Anlaufstelle für Missbrauchsopfer eingegangen. Noch immer wendeten sich täglich 50 Menschen an sie und ihre Mitarbeiter. Sie werde die Anlaufstelle noch bis zum Oktober dieses Jahres weiterführen, erklärte Bergmann. Im Mai will die frühere Bundesfamilienministerin ihren Abschlussbericht vorlegen. Darin will sie auch Empfehlungen geben für materielle Entschädigungen der Opfer.