in kürze GEBRAUCHTWAGEN: Mehr Rechte für Käufer
Gebrauchtwagenkäufer haben ab 1. 1. 2002 deutlich mehr Rechte. Mit der Verschärfung des Gewährleistungsrechts muss der Händler im ersten Halbjahr nach dem Kauf nachweisen, dass ein aufgetretener Mangel am Fahrzeug nicht schon beim Kauf vorhanden war. (afp)
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