: Mehr EU-Rechte für Verbraucher
LUXEMBURG afp ■ Verbraucher, die von wettbewerbswidrigem Verhalten eines Unternehmens betroffen sind, können dagegen Beschwerde bei der Europäischen Kommission einlegen. Das entschied gestern das europäische Gericht in Luxemburg. Das Urteil ist ausgerechnet ein Erfolg für die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) im Kampf gegen acht österreichische Banken. Die FPÖ hatte mittels interner Dokumente unzulässige Gebührenabsprachen aufgedeckt und an die Kommission weitergeleitet. Die hatte die Absprachen für wettbewerbswidrig erklärt, das Gericht erklärt den Beschwerdeweg nun für rechtens. Neben konkurrierenden Firmen hätten auch betroffene Kunden ein „berechtigtes Interesse“, dass die Kommission Wettbewerbsverstöße abstellt. (Az.: T-213/01)