: Mehr Datenschutz in Hessen
■ Landes–Datenschutzgesetz von Koalition schleppend verabschiedet / Nur Verwendung in öffentlichen Behörden betroffen / Bessere Rechtsposition für Auskunftsuchende / Mehr Kompetenz für Datenschutzbeauftragten
Aus Frankfurt Heide Platen
Mit den Stimmen der SPD und der Grünen verabschiedete der hessische Landtag gestern mittag das neue Datenschutzgesetz. Dessen Novellierung war Bestandteil der Vereinbarungen des rot–grünen Bündnisses. Es bezieht das sogenannte „Volkszählungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 1983 mit ein. Rote und Grüne hatten sich auf den jetzt verabschiedeten Entwurf, der dabei einige Federn lassen mußte, nur schleppend einigen können. Das Landes–Datenschutzgesetz regelt zudem nur den Umgang mit Daten in öffentlichen Behörden und Institutionen. Die Verwendung privat gespeicherter Daten ist durch die Bundesgesetzgebung geregelt. Deshalb hatten zum Beispiel Stadt– und Kreissparkassen erfolgreich gegen die Absicht opponiert, die personenbezogenen Daten ihrer Kunden voll in das Gesetz einzubeziehen. Sie wären damit, argumentierten sie, schlechter gestellt als die Privatbanken. Das neue Gesetz erlegt ihnen allerdings auf, sich der direkten Kontrolle des Datenschutzbeauftragten zu unterziehen. Das Gesetz schränkt unter an derem das polizeiliche und sonstige „Datensammeln auf Vorrat“ und die „Erhebung im Vorfeld“ ein. Auch der Austausch zwischen Behörden ist schwieriger geworden. Keine Behörde darf Daten herausgegeben, wenn sie nicht geprüft hat, ob diese dem Empfänger auch wirklich gesetzlich zustehen - Ausnahmen gibt es auch im neuen Gesetz. Dennoch bietet das Landesgesetz - das erste seiner Art - die Möglichkeit, Bürger besser vor Datenmißbrauch zu schützen. Behörden müssen jetzt zum Beispiel von sich aus Betroffene benachrichtigen, wenn sie ihre Daten speichern, der Datenschutz wird auf die Erhebung und Verarbeitung von Daten ausgeweitet, Auskunftsuchenden wird eine bessere Rechtsposition eingeräumt. Gestärkt wird auch die Position des hessischen Datenschutzbeauftragten Simitis. Seine Behörde erhält mehr Kompetenzen.
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